AGB - Ferienwohnung Lamberg im Bayerischen Wald

Ferienwohnung Lamberg
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AGB

INFOS

Allgemeine Vertragsbedingungen -  Ferienwohnung Lamberg

 
 
1) Vertragsabschluss
Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über die Ferienwohnung Lamberg, nachfolgend als „FeWoL“ benannt, kann nur schriftlich, in der Regel durch Unterschrift des Anmeldeformulares erfolgen. Das Anmeldeformular kann per Post, Email oder Telefax übermittelt werden.
 
Liegen bei telefonischer Anmeldung, bei der FeWoL  eine für die FeWoL verbindliche Reservierung für den Anmeldenden vornimmt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor, werden diese mit dem Anmeldeformular übersandt. Mit der Übermittlung (per Post/Fax/Email)  des unterschriebenen Anmeldeformulares  - spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Optionsvornahme – erklärt der Anmeldende, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für die FeWoL und den Anmeldenden.
 
Der Mietvertrag kommt ausschließlich mit der Buchungsbestätigung durch FeWoL an den Gast zustande (schriftlich, per Email oder per Telefax). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die FeWoL  für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Erklärt der Gast der FeWoL  innerhalb dieser 5 Tage die Annahme, so kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, andernfalls besteht keine Reisevertrag zwischen dem Gast und der FeWoL.
 
Der Mietvertrag kommt zwischen Feriengast und dem Vermieter der FeWoL zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Feriengast auf andere dritte Personen ist mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

 
2) Mietverhältnis, Dauer, Gebrauch
Das Mietverhältnis bezieht sich auf die beschriebene FeWoL einschließlich des gesamten in der Beschreibung aufgeführten Inventars. Das Mietobjekt darf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht mit einer größeren Anzahl von Personen wie in der Buchungsbestätigung vereinbart belegt werden.
Die FeWoL darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich.
Der Vermieter gewährleistet, dass die FeWoL dem Feriengast während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich

-Infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z.B. Hochwasser, Brand, Sturm) ist die Nutzung des Mietobjekts zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden.
- Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, insbesondere Verstöße gegen die Hausordnung, Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung des hausinternen Internetzugangs über WLAN und nachhaltige Störungen des Hausfriedens. Nach vorausgegangener vergeblicher Abmahnung.

 
3) Zahlungen, Stornierung
Mit dem Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der gesamte Mietpreis zu zahlen in bar am Anreisetag bei der Schlüsselübergabe oder vorab per Überweisung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kreditkarten oder Sonstiges annehmen können. Sollte der Reisepreis nicht vollständig bezahlt werden, besteht kein Anspruch auf den Bezug der gebuchten FeWoL.

Vor Antritt der Reise kann der Gast von der Reise zurücktreten. Es wird darauf  hingewiesen, dass zu Beweiszwecken, die letztendlich auch dem Schutz des Gastes zu gute  kommt, der schriftliche Rücktritt dringend angeraten ist. Wir bemühen uns in diesem Fall, die gebuchte Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Bei Nichtantreten der Reise stellen wir Ihnen 90% des Mietpreises in Rechnung.

Verspätungen bei der Ankunft oder eine verfrühte Abreise, ganz gleich aus welchen Gründen, können der  FeWoL nicht zu Last gelegt werden, und daher gilt der Aufenthalt für den ganzen vorausbestellten Zeitraum.

Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wir empfehlen dem Gast, zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchungsbestätigung bei einer Versicherungsgesellschaft eigener Wahl eine Versicherung gegen Annullierungsrisiken abzuschließen.

 
 
4) Änderungen
Nicht oder teilweise beanspruchte Leistungen
 
Nehmen Sie vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, z. B. durch spätere Anreise/frühere Abreise bzw. bei unverschuldeter Hinderung an der Inanspruchnahme der Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf anteilige bzw. volle Rückerstattung des Reisepreises.

 
 
5) An- und Abreise
Der Gast muss die An- und Abreisezeiten einhalten. Ankunft: samstags zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr, Abreise: samstags bis 10.00 Uhr oder nach Absprache. Abweichungen bzw. Verspätungen hat dieser selbst zu vertreten sowie alle damit  zusammenhängenden Nachteile und Kosten. Im Falle einer unvorhergesehenen  verspäteten  Anreise verpflichtet sich der Reisende, FeWoL zwischen 14.00 und 19.00 Uhr unter Telefon 09971/804408 zu informieren.
 

 
6) Schlüssel
Der Mieter ist nicht befugt weitere Schlüssel für die FeWo anzufertigen. Bei Auszug darf der Mieter keine Schlüssel zurückbehalten.
Der Mieter ist verpflichtet jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen.

 
7) Benutzung der Mieträume, Untervermietung, Tierhaltung
Der Mieter hat das Haus, die Mieträume samt Zubehör  sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung, Lüftung der Mieträume zu sorgen.
 
Der Mieter darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen. Will er Sie anderen Zwecken nutzen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Unterbringung von Tieren jedweder Art ist in der Fewo nicht erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

 
8) Schäden am Mietobjekt, Instandhaltung, Haftung
Der Mieter ist für alle, zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner Obhutspflicht  für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während seines Aufenthalts ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen und Fenstern entstehen.
 
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden oder Fehlbestände an der Ferienwohnung oder dessen Inventars auftreten,  ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich – nicht erst bei der Abreise – anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle Ihn begleitenden Personen.  (Bitte kontrollieren Sie bei Ihrer Anreise die Inventarlisten).
Alle Schäden sind spätestens bei der Abreise zu ersetzen, sofern der Vermieter nicht einen angemessenen, zur Deckung der Schäden ausreichenden Geldbetrag als Sicherheit leistet.
Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Garten, sämtliche Spielgeräte, Schwimmbecken erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich Pkw.

 
9) Beendigung des Mietverhältnisses
Der Gast verpflichtet sich, vor Abreise das Geschirr abzuwaschen, Lebensmittelreste sowie Müll zu entsorgen und die Fewo besenrein zu verlassen.
 
Am Tag der Abreise hat der Gast die FeWoL bis 10.00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß (besenrein) zu übergeben. Sollte der Gast ohne eine ordnungsgemäße Abmeldung abreisen, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.

 
10) Gerichtsstand
Gerichtsstand für evtl. Klagen gegen FeWoL ist Cham

 
Stand Oktober 2020
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